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   BGH, 15.03.2006 - 2 StR 583/05   

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https://dejure.org/2006,10376
BGH, 15.03.2006 - 2 StR 583/05 (https://dejure.org/2006,10376)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2006 - 2 StR 583/05 (https://dejure.org/2006,10376)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2006 - 2 StR 583/05 (https://dejure.org/2006,10376)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02

    BGH bestätigt Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - 2 StR 583/05
    Soweit die Revision im Übrigen die Rechtmäßigkeit der Verwertung eines im Rahmen einer rechtmäßig angeordneten Telefonüberwachung abgehörten Raumgesprächs grundsätzlich in Frage stellt, wird auf die Entscheidung des Senats vom 14. März 2003 - 2 StR 341/02 - NStZ 2003, 668-670 hingewiesen.
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - 2 StR 583/05
    Auch hinsichtlich des Angeklagten K. war die Kostenentscheidung nicht dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorzubehalten, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten, der seine Verurteilung insgesamt angegriffen hat, nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst treffen konnte (vgl. BGH NStZ 2005, 163).
  • OLG Hamburg, 28.07.2020 - 2 Rev 43/20

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei mehreren Vorverurteilungen

    Das gemäß 462a Absatz 3 StPO zur Entscheidung berufene Gericht wird bei der Bildung der neuen Gesamtstrafe aus den nunmehr rechtskräftig feststehenden sechs Einzelstrafen das Verschlechterungsverbot zu beachten (BGH, Beschluss vom 15. März 2006, Az.: 2 StR 583/05, BeckRS 2006, 4827; Urteil vom 1. September 2005, Az.: 4 StR 331/05, juris Rn. 8; Meyer-Goßner/ Schmitt , § 354 Rn. 31; KK-StPO/ Gericke , § 354 Rn. 26j) und eine neue Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung zu treffen haben.
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